Energieausweis

„Das Vergnügen kann auf der Illusion beruhen, doch das Glück beruht allein auf der Wahrheit.”

Nicolas Chamfort

Weil es ohne nicht geht:

Einheitliche Beurteilung der Energieeffizienz

Mit dem Gebäude-Energieausweis können Käufer und Mieter die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten seit dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis vorlegen.

Weil aus steigenden Energiepreisen längst eine zweite Miete geworden ist, bietet der Energieausweis Immobilien-Besitzern die Möglichkeit, durch entsprechende Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes nachweislich zu steigern.

So bekommen Sie den Ausweis

Nur ausgebildete Fachleute können Energieausweise ausstellen. Dazu zählen Architekten, bestimmte Ingenieur-Berufe und Techniker im Baubereich. Auch Handwerker aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerken, sowie Schornsteinfeger, dürfen den Ausweis ausstellen, sofern sie Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäudesanierung nachweisen können.

  • Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
  • Auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH finden Sie bundesweit Fachleute, die einen Energieausweis ausstellen können.

So viel kostet der Ausweis

Vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorgaben zu den Kosten von Energieausweisen. Der Preis wird daher zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Relevante Kriterien hierfür sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist in der Regel einfacher zu erstellen und damit günstiger als der bedarfsorientierte Ausweis.

Sehr gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Energieausweises für Ihr Gebäude.